Laufhof
Gemäss Tierschutzverordnung muss sich Milchvieh während mindestens 90 Tagen pro Jahr im Freien bewegen können, davon mindestens 30 Tage während der Winterfütterungsperiode. Der Laufhof bietet hier eine Alternative zur Weide, vor allem im Winter und für Betriebe in Dorfnähe mit wenig Weidefläche rund um den Stall. Der regelmässige Auslauf ins Freie hat positive Auswirkungen auf die Gesundheit (Sonnenlicht, Bewegung, Durchblutung) und dient dem sozialen Kontakt untereinander. Für die Brunsterkennung kann der tägliche Auslauf wichtig sein.
In Anbindeställen müssen die Tiere gezielt in den Laufhof getrieben werden. In Laufställen kann der Laufhof frei zugänglich gemacht werden. Der frei zugängliche Laufhof muss jedoch so gross sein, dass alle Tiere, auch rangniedrigere, den Laufhof gleichzeitig benutzen können. Prinzipiell muss der Laufhof so gestaltet sein, dass die Tiere artgemässe Bewegungen ausführen und einander ausweichen können.
Für Kühe und hochtragende Rinder gelten folgende Mindestmasse (m2) pro Tier(2):
Der Laufhof sollte möglichst gegen Süden ausgerichtet sein und die Besonnung der Tiere während den Wintermonaten ermöglichen. Bei dauernd zugänglichen Laufhöfen sollte der Boden eine griffige und befestigte Oberfläche aufweisen, z. B. rauer Beton, Strassenbelag oder Gussasphalt. Diese müssen während der Nutzungsperiode in die Güllengrube entwässert werden. Bei nicht dauernd zugänglichen Laufhöfen sind alternative rutschfeste Bodenbeläge wie Rindenschnitzel möglich.
Quelle: Datensammlung Milchvieh, Agridea, Franz Sutter